• BR verliert Klage gegen Denic
    Der Bayerische Rundfunk (BR) ist mit seiner Klage gegen die Denic gescheitert. Der öffentlich-rechtliche Sender sah sich bei der Registrierung der Internetadresse "br.de" benachteiligt und hatte im Oktober 2009 eine einstweilige Verfügung erwirkt, wie der Nachrichtensender "n-tv" auf seiner Website berichtet.

    Der Sender hatte gegen die Denic geklagt, die für die Vergabe der Internetadressen zuständig ist, die auf ".de" enden, weil die Domain "br.de" nicht dem Bayerischen Rundfunk zugesprochen wurde. Die Denic geht bei der Vergabe der Domains gewöhnlich nach der zeitlichen Reihenfolge der Einreichung der Anträge. Hier war der Bayerische Rundfunk einfach zu langsam und versuchte deshalb auf dem Klageweg, die Domain zu erhalten.

    Das Landgericht München hat die Klage aber zurückgewiesen (Az. 37 O 19801/09). Es sieht das Registrierungsprinzip als diskriminierungsfrei an. Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen würden nicht verletzt, so "n-tv.de". Zudem verfüge der Bayerische Rundfunk bereits über einen umfassenden Internetauftritt unter "br-online.de". Aus diesem Grund sei kein Marktausschluss gegeben und der Sender könne nicht mit der unbilligen Benachteiligung auf die Verschaffung eines weiteren Zugangs argumentieren. Inzwischen haben sich der Bayerische Rundfunk und der Inhaber von "br.de" geeinigt, der die Domain dem Sender überlassen hat.


    Mi, 17. Mär 2010


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