• KEK winkt neue Programmvorhaben durch
    Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat entschieden, dass den folgenden Zulassungen keine Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt entgegenstehen:

    - Zulassungsantrag DMF / DMF-Markenfernsehen GmbH
    Die DMF-Markenfernsehen GmbH hat bei der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) die Zulassung für das bundesweite Fernsehspartenprogramm DMF beantragt. Der DMF-Markenfernsehen GmbH wurde bereits 2002 durch die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) eine Zulassung für den gleichnamigen Fernseh-Eigenwerbekanal erteilt. Geplant ist ein ganztägiges, frei empfangbares Fernsehprogramm, das Herstellern von Markenartikeln eine Plattform zur Ausstrahlung von Eigenwerbung bieten soll. Das Programm wird bislang noch nicht veranstaltet.

    - Zulassungsantrag iTVone / iTVone CBC GmbH i. G.
    Die iTVone CBC GmbH, derzeit noch in Gründung, hat bei der Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) die bundesweite Zulassung des Fernsehvollprogramms iTVone beantragt. iTVone soll als 24-stündiges, mit interaktiven Spielelementen versehenes Vollprogramm veranstaltet werden.

    Als unbedenklich stuft die KEK zudem die Beteiligungsveränderungen bei der Gute Laune TV GmbH, bei der Peyk Media GmbH und bei der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG ein. www.kek-online.de


    Mi, 10. Mär 2010


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