• KJM spricht mit FSF über Jugendschutzkriterien
    Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat am 9. März 2010 ein Gespräch mit Vertretern der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) geführt. Dies hielt sie für erforderlich, nachdem FSF und KJM eine Casting-Folge der Fernsehsendung „Deutschland sucht den Superstar“ (RTL) unterschiedlich bewertet hatten.

    In Deutschland existiert auf der Grundlage des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags das System der sogenannten „regulierten Selbstregulierung“, das die Verantwortung der Unternehmen einfordert. Fernsehanbieter können ihre Programme vorab von der FSF – einer von der KJM anerkannten Selbstkontrolleinrichtung - begutachten lassen. Beim von der KJM eingeforderten Austausch über die Anwendung von Jugendschutzkriterien bei der Bewertung von Fernsehformaten zeigte sich, dass die Beurteilungen von Prüfern der KJM und der FSF zwar in den meisten Fällen übereinstimmen. „Dass in Einzelfällen die Sichtweisen von KJM und FSF voneinander abweichen, ist im System der regulierten Selbstregulierung angelegt. Im Grundsatz müssen beim Schutz von Kindern und Jugendlichen alle beteiligten Kräfte an einem Strang ziehen. Deshalb ist es wichtig, den Dialog mit der FSF und den TV-Verantwortlichen zu suchen und Jugendschutzkriterien einheitlich auszulegen. Wir müssen frühzeitig dafür Sorge tragen, dass wir in prinzipiellen Fragen nicht auseinanderdriften“, sagte der KJM-Vorsitzende Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring.

    Die Vertreter von KJM und FSF vereinbarten, auch in Zukunft eng zusammenzuarbeiten, da im Zuge der Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags neue Herausforderungen bewältigt werden und Prüfverfahren angepasst werden müssen. www.alm.de


    Fr, 12. Mär 2010


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